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Haushaltssatzung des Wasserverbandes Burg für das Wirtschaftsjahr 2022
Auf der Grundlage der §§ 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG-LSA) in Verbindung mit den §§ 16 und 17 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG LSA) und des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den jeweils gültigen Fassungen hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg in ihrer Sitzung am 17.11.2021 folgende Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird im Erfolgsplan festgesetzt:
in den Erträgen auf 7.617.298 €
in den Aufwendungen auf 6.971.792 €
und damit ein Jahresergebnis von 645.506 €
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird im Vermögensplan festgesetzt:
in den Finanzierungsmitteln auf 7.148.799 €
in dem Finanzierungsbedarf auf 7.148.799 €
§ 2
Es werden im Wirtschaftsplan 2022 Kredite aufgenommen in Höhe von 3.400.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird im Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzt auf 3.997.300 €.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000 €.
gez. Mario Schmidt (Siegel)
Verbandsgeschäftsführer
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Wasserverbandes Burg
für das Wirtschaftsjahr 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung des Wasserverbandes Burg für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt nach § 102 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt an 7 Tagen in der Zeit vom 10.01.2022 bis 18.01.2022 während der Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie Dienstag von 9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen des Wasserverbandes Burg, in der Blumenstraße 9 b in 39288 Burg, öffentlich aus. Mit Bezug auf die bestehenden Covid-19-Maßnahmen wird darum gebeten, bei erwünschter Einsichtnahme vorher einen Termin zu vereinbaren (Sekretariat: 03921 / 93 63 11).
Burg, 21. Dezember 2021
gez. Mario Schmidt
Verbandsgeschäftsführer