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Bekanntmachung des Beschlusses zum Jahresabschluss 2020 des Wasserverbandes Burg
Der Wasserverband Burg gibt gemäß § 19 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(EigBG) den Beschluss der Verbandsversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2020 bekannt.
Der Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg vom 14.07.2021 lautet wie folgt:
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg beschließt:
A. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird gemäß Anlage 7 zum § 9 EigBVO LSA wie
folgt festgestellt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 54.158.570,80 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- Anlagevermögen 50.544.266,33 EUR
- Umlaufvermögen 3.613.143,10 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten 1.161,37 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
Eigenkapital 5.284.606,98 EUR
Sonderposten 9.866.051,92 EUR
empfangene Ertragszuschüsse 14.338.205,52 EUR
Rückstellungen 1.440.570,37 EUR
Verbindlichkeiten 23.229.136,01 EUR
1.2 Jahresgewinn 437.132,02 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 7.232.243,08 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.795.111,06 EUR
B. Der Jahresgewinn in Höhe von 437.132,02 EUR wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Dabei
teilt sich der Jahresgewinn wie folgt auf die einzelnen Sparten auf:
-> Trinkwasser 256.947,75 EUR
-> Schmutzwasser 124.491,33 EUR
-> Niederschlagswasser 55.692,94 EUR
C. Dem Verbandsgeschäftsführer, Herrn Mario Schmidt, wird für das Wirtschaftsjahr 2020
uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Der Bestätigungsvermerk des mit der Rechnungsprüfung beauftragten Abschlussprüfers lautet wie folgt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Wasserverband Burg, Burg
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Wasserverbandes Burg, Burg, – bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Wasserverbandes Burg,
Burg, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie
den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2020
sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
und
Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden
Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 142
KVG LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die
von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Verbandsgeschäftsführers für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Verbandsgeschäftsführer ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für
Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den
Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsgeschäftsführer dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem
nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsgeschäftsführer
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im
Land Sachsen-Anhalt geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften
sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 142 KVG LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
- identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter –
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
des Verbandes abzugeben.
- beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsgeschäftsführer angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Verbandsgeschäftsführer
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Verbandsgeschäftsführer
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
- beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Verbandes.
- führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsgeschäftsführer dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
dem Verbandsgeschäftsführer zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel
im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Markkleeberg, den 18. Mai 2021
MARK-REV GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Kathrin Broda
Wirtschaftsprüfer“
„Landkreis Jerichower Land Genthin, 1. Juni 2021
Rechnungsprüfungsamt 1490/Frau Pilz
14 09 03 10/20
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Jerichower Land zur
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Wasserverbandes Burg
Gesetzliche Grundlage: § 16 GKG vom 26.02.1998 (GVBL.S.81) i.d.F. vorn 22. Juni 2018, i.V.m.
§ 19 Abs. 3 EigBG vom 24.03.1997 i.d.F. vom 22. Juni 2018 (GVBI. LSA S. 166, 179)
Die MARK-REV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauptstraße 101, 04416 Markkleeberg,
prüfte im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes vom 12. Januar 2021 den Jahresabschluss 2020
sowie gemäß § 142 KVG LSA die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, den Lagebericht und die
Buchführung des Wasserverbandes Burg. Bei der Prüfung waren auch die Vorschriften des § 53 Abs.
1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.
Der Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit Datum vom 20. Mai 2021 übergeben.
Im Ergebnis der Wirtschaftsprüfung wurde dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit Datum vom 18.
Mai 2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Jerichower Land zur
Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 des Wasserverbandes Burg
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss, zum
Prüfungsbericht und zum Vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei.
Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 18. Mai 2021 abgeschlossener Prüfung durch die
mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 beauftragte MARK-REV GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und der Jahresabschluss des Wasserverbandes
Burg den Vorschriften entsprechen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragssituation des Verbandes.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
gez. Pilz“
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2020 liegen in der
Zeit vom 02.12.2021 bis 10.12.2021 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme beim Wasserverband
Burg, Blumenstraße 9 b, öffentlich aus. Mit Bezug auf die bestehenden Covid-19-Maßnahmen wird
darum gebeten, bei gewünschter Einsichtnahme vorher einen Termin zu vereinbaren (Sekretariat:
03921 / 93 63 11).
Burg, 2. November 2021
gez. Mario Schmidt
Verbandsgeschäftsführer