Jahresabschluss

Bekanntmachung des Beschlusses zum Jahresabschluss 2021 des Wasserverbandes Burg

Der Wasserverband Burg gibt gemäß § 19 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG) den Beschluss der Verbandsversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 bekannt.

Der Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg vom 26.10.2022 lautet wie folgt:

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg beschließt:

A.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wird gemäß Anlage 7 zum § 9 EigBVO LSA wie folgt festgestellt:

1.Feststellung des Jahresabschlusses
1.1Bilanzsumme54.046.104,52 €
1.1.1davon entfallen auf der Aktivseite auf
-Anlagevermögen51.639.998,78 €
-Umlaufvermögen2.397.032,67 €
-Rechnungsabgrenzungsposten9.073,07 €
1.1.2davon entfallen auf der Passivseite auf
Eigenkapital6.340.235,16 €
Sonderposten9.664.033,30 €
empfangene Ertragszuschüsse14.419.220,24 €
Rückstellungen854.690,10 €
Verbindlichkeiten22.763.675,72 €
1.2Jahresgewinn1.055.628,18 €
1.2.1Summe der Erträge7.989.231,52 €
1.2.2Summe der Aufwendungen6.933.603,34 €

B.

Der Jahresgewinn in Höhe von 437.132,02 EUR wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Dabei teilt sich der Jahresgewinn wie folgt auf die einzelnen Sparten auf:

Trinkwasser213.307,15 €
Schmutzwasser715.875,01 €
Niederschlagswasser126.446,02 €

C.

Dem Verbandsgeschäftsführer, Herrn Mario Schmidt, wird für das Wirtschaftsjahr 2021 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Der Bestätigungsvermerk des mit der Rechnungsprüfung beauftragten Abschlussprüfers lautet wie folgt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Wasserverband Burg, Burg:

Wir haben den Jahresabschluss des Wasserverbandes Burg, Burg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasserver­bandes Burg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han­delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit­telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan­desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verban­des. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab­schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be­schrieben. Wir sind von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels­rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflich­ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü­fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein­stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh­menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan­zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent­spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeig­nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti­gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest­gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlaut-barungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwor­tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.“

Gütersloh, 9. September 2022

WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Siegel) gez. Struckmeier gez. Schürmann

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer


(Siegel)gez. Struckmeiergez. Schürmann
 WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer

 

„Landkreis Jerichower Land Genthin, 23. September 2022
Rechnungsprüfungsamt1490/Frau Pilz
14 09 03 10/21 

Ich habe den Jahresabschluss des Wasserverbandes Burg, Burg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Wasserverbandes Burg, Burg, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 

und 

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 142 KVG LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Der Verbandsgeschäftsführer ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsgeschäftsführer dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden – für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden – Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 142 KVG LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

– identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter –falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 

– gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben. 

– beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsgeschäftsführer angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Verbandsgeschäftsführer dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 

– ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Verbandsgeschäftsführer angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.

– beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Verbandes.

– führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsgeschäftsführer dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Verbandsgeschäftsführer zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Jerichower Land zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Wasserverbandes Burg

Gesetzliche Grundlage: § 16 GKG vom 26.02.1998 (GVBL.S.81) i.d.F. vorn 22. Juni 2018, i.V.m. § 19 Abs. 3 EigBG vorn 24.03.1997 i.d.F. vom 22. Juni 2018 (GVBI. LSA S. 166, 179)

Die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kahlertstraße 4 in 33330 Gütersloh prüfte im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes vom 6. Mai 2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 sowie gemäß § 142 KVG LSA die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, den Lagebericht und die Buchführung des Wasserverbandes Burg. Bei der Prüfung waren auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.

Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 wurde dem Rechnungs­prüfungsamt mit Datum vom 21. September 2022 übergeben.

Im Ergebnis der Wirtschaftsprüfung wurde dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Datum vom 9. September 2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Jerichower Land zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 des Wasserverbandes Burg

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss, zum Prüfungsbericht und zum Vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneinge­schränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei.

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 9. September 2022 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 beauftragte WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und der Jahresabschluss des Wasserverbandes Burg den Vorschriften entsprechen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

gez. Pilz“

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2021 liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis 17.01.2023 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Wasserverbandes Burg, in der Blumenstraße 9 b in 39288 Burg, öffentlich aus.

Burg, 6. Dezember 2022

gez. Mario Schmidt
Verbandsgeschäftsführer

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss des Wasserverbandes Burg, Burg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Wasserverbandes Burg, Burg, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 

und 

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 142 KVG LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des Verbandsgeschäftsführers für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Verbandsgeschäftsführer ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsgeschäftsführer dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsgeschäftsführer verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden – für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden – Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 142 KVG LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Abwasser

Schmutzwasser, das den Haushalt verlässt, wird fachgerecht gesammelt, abgeleitet und behandelt. Darauf können sich die Kund/innen des WVB verlassen!

Schmutzwasser trägt Namen wie Abwasser oder Fäkalwasser. Abwasser ist jedoch ein Sammelbegriff für alle Wasserarten, die in die Kanalisation einleiten. Auch Wasser aus Niederschlägen zählt dazu. Jedes Wasser, das bei einer Verwendung mit diversen Stoffen verunreinigt wird, ist unter diesem Begriff eingereiht. Dabei kann es sich um Wasser handeln, das im privaten Haushalt im Einsatz war, aber auch um Wasser, das im Unternehmen genutzt worden ist. Abwasser ist ein gebrauchtes Gut, das gereinigt dem Wasserkreislauf zurückgegeben werden soll.

Dieser Gedanke bestimmt das Handeln des Wasserverbandes, der dem Grundsatz einer ordnungsgemäßen Ableitung und einer modernen Reinigung folgt.

Um gebrauchtes Wasser wieder in seinen ursächlichen chemischen und physikalischen Zustand zu versetzen, bedarf es modernster Technologien und gut ausgebildeter Fachleute. Bedingungen, die mit großen Kosten verbunden sind.

Der Wasserverband unterhält zwei Kläranlagen. Das Abwasser aus dem Verbandsgebiet wird hier täglich aufgearbeitet. Die Reinigung erfolgt durch spezielle physikalische, biologische und chemische Verfahren. Sind die drei Reinigungsstufen durchlaufen, wird das aufgearbeitete Abwasser wieder an unsere Natur durch Einleitung in ein Gewässer zurückgegeben.

Das Entsorgungsunternehmen REMONDIS ist im Auftrag des WVB für die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und vollbiologische Kleinkläranlagen zuständig.

Als Grundstückseigentümer vereinbaren Sie mit dem Entsorgungsunternehmen einen Termin oder einen Entsorgungszyklus. Sie erhalten keine Rechnungen vom Entsorgungsunternehmen, sondern einen jährlichen Gebührenbescheid vom Wasserverband. Sind Sammelgrube oder Kleinkläranlage geleert, erhalten Sie eine Entsorgungsbestätigung, die dem Verband gleichzeitig zur Erstellung des Gebührenbescheides dient.

Wässer aus Niederschlägen sind ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer und auch die Grundwasserspeicher auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei.

Allerdings sind Niederschläge nicht regelmäßig und erst recht nicht nach Plan, es gibt Tage, da regnet es zu viel oder zu wenig. Bei Starkregen werden Flächen überflutet und oft findet das Wasser so seinen Weg in die Keller oder unsere Abwasserkanalisation.

Weil Regenwasser so wichtig ist, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen. So muss der Grundstückseigentümer das Regenwasser auf seinem Grundstück versickern, sollte kein Anschluss an die öffentliche Niederschlagsbeseitigungsanlage möglich sein. Ebenso sind die Gemeinden verpflichtet, die Ableitung des Regenwassers auf den öffentlichen Flächen zu organisieren. Dies geschieht durch das Vorsehen und Betreiben von umfangreichen Regenwassersystemen aus Kanälen, Regenrückhaltebecken und Pumpwerken oder auch mit entsprechenden Versickerungssystemen, wie beispielsweise Mulden und Rigolen.

Die Stadt Burg hat diese Pflichtaufgabe dem Wasserverband übertragen, weshalb Sie sich bei Fragen zur Ableitung von Regenwasser gerne an die Mitarbeiter/innen des Wasserbandes wenden können.